Anwaltskanzlei Cardinahl
 
Kosten

Die gesetzlichen Vergütungsregelungen für Leistungen von Rechtsanwälten finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für Beratungen und Erstberatungen werden regelmäßig aufwandsabhängig oder pauschale Honorarvereinbarungen getroffen. Für Erstberatungen liegt das Honorar erfahrungsgemäß zwischen 100,00 € und 200,00 € netto.

Bei bestehen von Rechtsschutzversicherungsverträgen übernehmen wir gern die Deckungsanfrage für Sie und rechnen die vom Versicherungsschutz umfassten Gebühren und Auslagen direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Neben der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren, welche sich entweder an den Gegenstandswerten oder an Rahmengebühren orientieren, bietet es sich häufig an, Vereinbarungen über die Vergütung nach Aufwand zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie uns an.

 
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